Grundlagen Lehrgänge nach PART/PART 66

Allgemeines

Für die Freigabe von Instandhaltungstätigkeiten an Luftfahrzeugen, die unter den Geltungsbereich  der Verordnung (EG) Nr. 2018/1139 fallen, ist eine Lizenz für Freigabeberechtigtes Personal nach Anhang III der Verordnung (EG) 1321/2014 (Teil-66) erforderlich. Alle Grundlagenlehrgänge werden mit „Full Examination“ abgeschlossen.

 

PART 66 Training in englischer Sprache

Speziell für Interessenten aus dem Ausland, die die Voraussetzungen für kreditierte Kurse in Deutschland nicht erfüllen bzw. aus sprachlichen Gründen Kurse in Deutsch nicht belegen können, bieten wir entsprechende Kurse in englischer Sprache an. Dabei unterscheiden wir verkürzte Kurse  für erfahrene Flugzeugmechaniker, welche die Lizenz über „Full Examination“ erwerben, oder Vollkurse für CAT A und B, an denen Berufsanfänger ohne weitere Voraussetzungen teilnehmen können.

 

PART 66 CAT B2 für B1 bzw. B1 für B2

Da immer mehr Certifying Staff die Voraussetzungen für den Erwerb  der  2.  Qualifikation  erfüllen, haben wir entsprechende Umschulungsprogramme eingerichtet. Die Differenzkurse werden mit „Full Examination“ abgeschlossen.

Die Inhalte beziehen sich auf die Module, die im bereits erworbenen Lizenzteil nicht oder nicht in der entsprechenden Tiefe, enthalten waren (B1 auf B2 –  Module 4,  5,  7.4,  13,  B2 auf  B1 –  Module 6,  7, 11, 15, 17). Um die Kurszeiten so kurz wie möglich zu halten, beinhaltet dieser grundsätzlich nur die Differenzanteile  zum  bereits  erworbenen  Wissen.  Da  dies  als   Teilbelegung   im   entsprechenden CAT B Kurs erfolgt und das Wissen in einigen Modulen nicht mehr voll präsent  ist,  bieten  wir  zusätzlich die kostenlose Teilnahme in den entsprechenden Submodulen an.

 

Prüfung ohne Kurs

Die Vorschriften der EASA  ermöglichen  auch  das  Ablegen  von  Modulprüfungen  ohne  entsprechenden Kurs. Wir bieten die Möglichkeit, die Gesamtprüfung  oder  einzelne  Modulprüfungen  als „Full Examination“ ohne vorangehende Schulung in unserem Training Center abzulegen.

Die Termine für diese Prüfungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder vereinbaren diese mit unserem Sekretariat.

 

Ausbildungsmodule für CAT A, B1, B2:

Die Wissensanforderungen beziehen sich auf die folgenden Fächer:

  • Module 1 Mathematik
  • Module 2 Physik
  • Module 3 Grundlagen der Elektrik
  • Module 4 Grundlagen der Elektronik
  • Module 5 Digitaltechniken/Elektronische Instrumentensysteme
  • Module 6 Werkstoffe und Komponenten
  • Module 7 Instandhaltung
  • Module 8 Grundlagen der Aerodynamik
  • Module 9 Menschliche Faktoren
  • Module 10 Luftfahrtrecht
  • Module 11 Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen CAT (B1)
  • Module 12 Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Hubschraubern
  • Module 13 Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen CAT (B2)
  • Module 14 Antrieb CAT (B2)
  • Module 15 Gasturbinentriebwerk
  • Module 16 Kolbentriebwerk
  • Module 17 Propeller

 

 

Allgemeine Hinweise

Der Schulungsbeginn der PART 66 ist zeitlich nicht festgelegt, er kann sich theoretisch direkt an die schulische/gewerbliche Ausbildung anschließen.

Weiterhin muss die Ausbildung nicht in einem Stück durchgeführt werden, so dass eine Aufteilung in Einzelmodule oder Modulgruppen (siehe die Fächer der Wissensanforderungen) möglich ist.

Da eine sofortige Abschlussprüfung entsprechend LuftPersV nicht mehr vorgeschrieben ist, können diese Module über einen längeren Zeitraum mit der jeweiligen Prüfung abgeschlossen werden.