Beschreibung:
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes kann auch von den zuständigen Luftfahrtbehörden erteilt und im Luftfahrerschein unter Angabe der Art der Flugfunkberechtigung ausgewiesen werden.
Wir bieten Ihnen den Vorbereitungskurs für Ihre Flugfunkzeugnis-Prüfung (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis) an:
- BZF I – Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
- BZF II – Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
Prüfungsgebühren sind im Kurspreis nicht enthalten. Diese werden von der zuständigen Behörde erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung/Prüfung finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de.
Kursinhalt:
Theoretischer Hintergrund der Prüfungsinhalte |
praktische Einweisung in die Phraseologie und Sprechfunkverfahren |
simulierte Prüfungsbedingungen (Praxis) |
Unterrichtszeiten:
Montag – Donnerstag: | 08:00 – 15:45 |
Freitag: | 08:00 – 12:20 |
Die genauen Unterrichtszeiten erhalten Sie mit Ihrer Lehrgangsbestätigung.
Kursinformationen:
Lehrgang | Dauer | Zeitraum | Ort | Kurspreis |
Flugfunksprechausbildung BZF I | 5 Tage | auf Anfrage | Gilching | 900,–€ (zzgl. 19% MwSt) |
Flugfunksprechausbildung BZF II | 5 Tage | auf Anfrage | Gilching | 900,–€ (zzgl. 19% MwSt) |
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Ihre Ansprechpartner:
Frau Margit Purucker |
Tel: +49 8105 77849 12 Fax: +49 8105 77849 13 E-Mail: Margit.Purucker@aero-bildung.de |
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Anmeldung:
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Anfrage:
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Kursdetails
- Prüfung No